Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 06.04.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99   

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https://dejure.org/2000,3731
OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99 (https://dejure.org/2000,3731)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2000 - 3 U 211/99 (https://dejure.org/2000,3731)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2000 - 3 U 211/99 (https://dejure.org/2000,3731)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veröffentlichung eines Buches; Satireform; Real existierend; Gymnasium; Pestalozzis Erben; Werturteil

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 847; ; BGB § 1004; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108; ; ZPO § 515 Abs. 3; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veröffentlichung eines Buches in Satireform über ein real existierendes Gymnasium; "Pestalozzis Erben"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2002, 387
  • afp 2002, 224
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99
    Regelmäßig treten Belange der Meinungsfreiheit allerdings nur dann zurück, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, als Formalbleidigung oder als Schmähkritik darstellt (BVerfGE 93, 266, 293 f. = NJW 1995, 3303).

    Sind mehrere sich gegenseitig ausschließende Deutungen des Inhalts einer Äußerung möglich, so ist der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem auf Unterlassen in Anspruch genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (BVerfG NJW 1995, 3303, 3305; BGHZ 139, 95 = NJW 1998, 3047; BGH NJW 2000, 1036, 1037, 1039).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99
    Dabei ist diese Sonderstellung so zu fassen, daß der Aussagekern von der Einkleidung zu trennen und beides gesondert zu prüfen ist (BVerfG NJW 1987, 2661; BGH NJW 2000, 1036, 1039).

    Sind mehrere sich gegenseitig ausschließende Deutungen des Inhalts einer Äußerung möglich, so ist der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem auf Unterlassen in Anspruch genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (BVerfG NJW 1995, 3303, 3305; BGHZ 139, 95 = NJW 1998, 3047; BGH NJW 2000, 1036, 1037, 1039).

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99
    Dabei ist diese Sonderstellung so zu fassen, daß der Aussagekern von der Einkleidung zu trennen und beides gesondert zu prüfen ist (BVerfG NJW 1987, 2661; BGH NJW 2000, 1036, 1039).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99
    Jedoch gilt der Schutz der Meinungsfreiheit unabhängig davon, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, emotional oder rational, stilvoll oder stillos ist (BverfGE 61, 1, 7 = NJW 1983, 1415).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99
    Die Äußerung muß sich jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der angegriffenen Person erschöpfen (BGH NJW 1974, 1762, 1763; BVerfGE 82, 272, 283 = NJW 1991, 95).
  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99
    Sind mehrere sich gegenseitig ausschließende Deutungen des Inhalts einer Äußerung möglich, so ist der rechtlichen Beurteilung diejenige zugrunde zu legen, die dem auf Unterlassen in Anspruch genommenen günstiger ist und den Betroffenen weniger beeinträchtigt (BVerfG NJW 1995, 3303, 3305; BGHZ 139, 95 = NJW 1998, 3047; BGH NJW 2000, 1036, 1037, 1039).
  • BGH, 18.06.1974 - VI ZR 16/73

    Ehrverletzende Werturteile - Presseveröffentlichung - Wertung - Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99
    Die Äußerung muß sich jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der angegriffenen Person erschöpfen (BGH NJW 1974, 1762, 1763; BVerfGE 82, 272, 283 = NJW 1991, 95).
  • OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03

    Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total

    Dabei ist zu beachten, dass auch die "entkleidete" Aussage die Eigenart einer satirischen Inszenierung behält (BVerfG, NJW 1987, 2661; BGH, NJW 2000, 1036, 1039f; OLG Hamm, OLGReport 2002, 201, 203; Löffler/ Steffen, Presserecht, 4. Aufl., § 6 LPG Rn. 78c; Palandt/ Sprau, a. a. O., § 823 Rn. 107).
  • BVerfG, 12.12.2007 - 1 BvR 350/02

    Zu den Anforderungen an eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Roman -

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. des Herrn H ..., gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2001 - VI ZR 401/00 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. September 2000 - 3 U 211/99 - 1 BvR 350/02 -, 2. des Herrn L ... gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2001 - VI ZR 401/00 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. September 2000 - 3 U 211/99 - 1 BvR 402/02 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier, die Richterin Hohmann-Dennhardt und den Richter Hoffmann-Riem gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 12. Dezember 2007 einstimmig beschlossen:.
  • KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Romanveröffentlichung: Frage der

    Auch wenn der Grad der Verfremdung der handelnden Personen vergleichsweise gering ist, wie sich insbesondere an den oben dargestellten Parallelen der Figur "Irene" zu der Verfügungsklägerin zeigt, ist doch jedenfalls das Bemühen um einen schöpferischen Prozess zu erkennen, Dasein von und in der Realität zu klären, indem der Autor seine subjektiven Erfahrungen aus der Realität in den Roman einbringt (vgl. OLG Hamm OLGR 2002, 201, 204).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2002 - 6 W 60/02

    Kostenerstattung: Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld für

    In der Rechtssprechung der Oberlandesgerichte ist umstritten, ob § 91 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO, wonach Reisekosten eines Rechtsanwalts, der nicht beim Prozessgericht zugelassen ist und der am Sitz des Prozessgerichts auch nicht wohnt, nur insoweit erstattet werden, als seine Zuziehung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig gewesen ist, nach der Neufassung des § 78 ZPO durch das RABerufsRNeuOG zum 01.01.00 auch auf den beim (angerufenen) Landgericht nicht zugelassenen, dort aber wegen seiner Zulassung bei einem anderen Landgericht postulationsfähigen Rechtsanwalt anzuwenden ist (vgl. für eine Erstattung : OLG Bamberg OLGR 2002, 117; OLG Bremen OLGR 2001, 337 [für den in der Nähe einer auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalt]; OLG Dresden OLGR 2001, 564 [in einer Vergabesache]; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 490; 2002, 94; OLG Jena OLGR 2002, 127 [begrenzt auf die fiktiven Kosten eines am Gerichtsort ansässigen Unterbevollmächtigten]; OLG Nürnberg OLGR 2002, 17 [im Fall des Mahnverfahrens, bei dem mit Widerspruch nicht zu rechnen war]; dagegen : OLG Brandenburg OLGR 2001, 393; OLG Hamburg OLGR 2001, 96; OLG Karlsruhe [11. Zivilsenat] OLGR 2001, 54; OLG Koblenz JurBüro 2002, 202; OLG München NJW-RR 2001, 997; OLGR 2001, 241; 2002, 56; OLGR 2002, 195 [für den Fall, dass ein Mitglied der überörtlichen Sozietät beim Prozessgericht zugelassen ist]; OLG Nürnberg, B. v. 21.05.02 - 3 W 1503/02, juris; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 119; differenzierend : KG KGR 2001, 102 [erstattungsfähig, soweit kein einfach gelagerter Routinefall]; 2002, 152 [erstattungsfähig, soweit Anreiseweg des Anwalts nicht größer als der Anreiseweg der Partei zum Prozessgericht]; ebenso OLG Frankfurt OLGR 2000, 301; OLG Hamm OLGR 2002, 201 [das darauf abhebt, ob die höheren Kosten für die Partei erkennbar gewesen sind]; OLG Schleswig OLGR 2001, 51 [erstattungsfähig, wenn bei Einschaltung eines Unterbevollmächtigten keine geringeren Kosten entstanden wären]).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 211/99   

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https://dejure.org/2000,3940
OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 211/99 (https://dejure.org/2000,3940)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.04.2000 - 3 U 211/99 (https://dejure.org/2000,3940)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. April 2000 - 3 U 211/99 (https://dejure.org/2000,3940)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JurPC

    UrhG §§ 49 Abs. 1, 31 Abs. 1, 15 Abs. 1
    Elektronischer Pressespiegel

  • rechtsportal.de

    Verletzung des Urheberrechts durch Verwendung von Artikeln aus Zeitungen in einem elektronischen Pressespiegel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Elektronischer Pressespiegel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 552
  • MMR 2000, 640 (Ls.)
  • K&R 2000, 510
  • ZUM 2000, 960
  • afp 2000, 299
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 30.12.1999 - 6 U 151/99

    Urheberrecht; Elektronischer Pressespiegel

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 211/99
    In einem Parallelverfahren hatte das OLG Köln auf einen gleichgerichteten Verfügungsantrag der A S AG, der Süddeutschen Zeitung GmbH sowie der Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH der Antragsgegnerin mit Urteil vom 30.12.1999 (6 U 151/99) den Abschluss der streitigen Vergütungsverträge bezogen auf die im dortigen Verfahren streitgegenständlichen Presseorgane untersagt.

    Der landgerichtliche Rechtsstandpunkt wird unterstützt durch die ebenfalls ausführlich und zur Überzeugung des Senats zutreffend begründete Entscheidung des OLG Köln in einem Parallelverfahren (AfP 2000, 94), in dem drei andere Verlage mit einem entsprechenden Verbotsantrag gegen die Antragsgegnerin vorgegangen waren.

    Der Senat nimmt zur Vermeidung von Wiederholungen zur Begründung auf das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Hamburg sowie auf die von der Antragstellerin als Anlage ASt13 eingereichte, beiden Parteien [bekannte] Entscheidung des OLG Köln vom 30.12.1999 in dem Rechtsstreit 6 U 151/99 Bezug.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat insoweit zur Begründung auf die überzeugenden Ausführungen des OLG Köln unter Abschnitt B Ziff. 2. des beiden Parteien bekannten Urteils vom 30.12.1999 in dem Rechtsstreit 6 U 151/99 Bezug.

  • BGH, 25.02.1999 - I ZR 118/96

    Urheberrechtliche Zulässigkeit des Kopienversands öffentlicher Bibliotheken

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 211/99
    Da es sich hierbei bereits um Ausnahmevorschriften handelt, ist für eine analoge Anwendung grundsätzlich kein Raum (Schricker-Melichar, UrhG , 2. Aufl. 1999, Vor §§ 45 ff, Rdn. 15; Fromm-Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl., Vor §§ 45 ff, Rdn. 3; differenzierend BGH NJW 1999, 1953, 1957, 1958 - Kopienversanddienst -, der im Rahmen von § 53 UrhG eine Lückenschließung durch rechtsanaloge Anwendung vornimmt, um den Anspruch des Urhebers auf eine angemessene Vergütung zu gewährleisten).

    Denn das Verständnis der privilegierenden Norm - hierauf hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich wieder ausdrücklich hingewiesen - hat sich vor allem an den technischen Gegebenheiten der Information und Zielsetzungen des Gesetzgebers im Zeitpunkt der Einführung des Privilegierungstatbestands zu orientieren (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank I; BGH CR 1999, 213, 215 - Elektronische Pressearchive; differenzierend im Sinne einer "konventionsfreundlichen Auslegung" des Urheberrechts: BGH NJW 1999, 1953, 1957, 1958 - Kopienversanddienst).

    Die Digitalisierung ermöglicht einen nahezu unbeschränkten problemlosen Zugriff auf die erfassten Texte, insbesondere deren selektive Übernahme in andere Zusammenhänge und Speicherung für künftige Verwendungen durch eine Vielzahl von Mitarbeitern unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz (BGH CR 1999, 213, 216 - Elektronische Pressearchive; vgl. hierzu auch BGH NJW 1999, 1953, 1956 - Kopienversanddienst).

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 100/96

    Elektronische Pressearchive

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 211/99
    Denn schon aus verfassungsrechtlichen Gründen des Eigentumsschutzes aus Art. 14 GG sind die im Interesse des Allgemeinwohls dem Urheber in §§ 45 ff UrhG mit seinem immateriellen geistigen Eigentum im Sinne einer Sozialpflichtigkeit auferlegten Schranken grundsätzlich eng auszulegen (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank I; BGH CR 1999, 213, 215 - Elektronische Pressearchive).

    Denn das Verständnis der privilegierenden Norm - hierauf hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich wieder ausdrücklich hingewiesen - hat sich vor allem an den technischen Gegebenheiten der Information und Zielsetzungen des Gesetzgebers im Zeitpunkt der Einführung des Privilegierungstatbestands zu orientieren (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank I; BGH CR 1999, 213, 215 - Elektronische Pressearchive; differenzierend im Sinne einer "konventionsfreundlichen Auslegung" des Urheberrechts: BGH NJW 1999, 1953, 1957, 1958 - Kopienversanddienst).

    Die Digitalisierung ermöglicht einen nahezu unbeschränkten problemlosen Zugriff auf die erfassten Texte, insbesondere deren selektive Übernahme in andere Zusammenhänge und Speicherung für künftige Verwendungen durch eine Vielzahl von Mitarbeitern unmittelbar an ihrem Arbeitsplatz (BGH CR 1999, 213, 216 - Elektronische Pressearchive; vgl. hierzu auch BGH NJW 1999, 1953, 1956 - Kopienversanddienst).

  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95

    CB-infobank I

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 211/99
    Denn schon aus verfassungsrechtlichen Gründen des Eigentumsschutzes aus Art. 14 GG sind die im Interesse des Allgemeinwohls dem Urheber in §§ 45 ff UrhG mit seinem immateriellen geistigen Eigentum im Sinne einer Sozialpflichtigkeit auferlegten Schranken grundsätzlich eng auszulegen (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank I; BGH CR 1999, 213, 215 - Elektronische Pressearchive).

    Denn das Verständnis der privilegierenden Norm - hierauf hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich wieder ausdrücklich hingewiesen - hat sich vor allem an den technischen Gegebenheiten der Information und Zielsetzungen des Gesetzgebers im Zeitpunkt der Einführung des Privilegierungstatbestands zu orientieren (BGH GRUR 1997, 459, 463 - CB-Infobank I; BGH CR 1999, 213, 215 - Elektronische Pressearchive; differenzierend im Sinne einer "konventionsfreundlichen Auslegung" des Urheberrechts: BGH NJW 1999, 1953, 1957, 1958 - Kopienversanddienst).

  • BGH, 18.05.1955 - I ZR 8/54

    Urheberrecht und Magnettonaufnahme

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 211/99
    Der mit einer Ausnahmebestimmung verfolgte Zweck kann daher "nur aus der tatsächlichen und rechtlichen Lage, die der Gesetzgeber bei Erlass dieser Bestimmung vorfand", entnommen werden (BGHZ 17, 266 - Grundig-Reporter).
  • OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 175/98

    Abgrenzung von Lichtbildwerken und einfachen Lichtbildern

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 211/99
    Die für eine Rechtsverfolgung im Verfügungsverfahren gem. § 935 ZPO vorausgesetzte Dringlichkeit - die bei Urheberrechtsstreitigkeiten nicht entsprechend § 25 UWG vermutet wird (vgl. Senat GRUR 99, 717) - liegt vor.
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 38/96

    "CB-infobank II"; Verwertung von redaktionellen Beiträgen im Rahmen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 211/99
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings jüngst zum Verständnis der Schrankenbestimmungen des Urheberrechts im Zusammenhang mit einer für § 53 Abs. 2 Nr. 4a UrhG geforderten erweiterten Auslegung ausgeführt, dass einer ergebnisorientiert in die Zukunft gerichteten Sichtweise der Art, "zur Lösung der Probleme der Informationsgesellschaft müsse schon jetzt sichergestellt werden, dass - auch elektronisch gespeicherte - Informationen den interessierten Benutzern zugänglich gemacht werden können, ohne auf die Zustimmung des Urhebers zurückgreifen zu müssen", aus Sicht des an Gesetz und Recht gebundenen Richters nicht beigetreten werden könne (BGH GRUR 1997, 464, 466 - CB-Infobank II).
  • RG, 14.11.1936 - I 124/36

    1. Gehört die rundfunkmäßige Sendung von Musikschallplatten zu den öffentlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.04.2000 - 3 U 211/99
    Dies bedeutet, dass auch neue technische Möglichkeiten und Entwicklungen nicht zu einer Ausweitung der Ausnahmebestimmungen führen können (Schricker-Melichar, a.a.O. unter Hinweis auf RGZ 153, 1; Loewenheim GRUR 1996, 636, 641).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

    Unter Hinweis auf seine Ausführungen im vorangegangenen Verfügungsverfahren (OLG Hamburg NJW-RR 2001, 552 = AfP 2000, 299) hat das Berufungsgericht begründet, weshalb in dem beanstandeten Verhalten der Beklagten eine Urheberrechtsverletzung liege.
  • OLG München, 21.03.2002 - 6 U 3820/01

    Schranken des Urheberrechts für Pressespiegel

    Das OLG Hamburg (AfP 2000, 299, 303) füge dem noch hinzu, das Risiko einer zutreffenden Einschätzung der Rechtslage liege bei der Beklagten.

    Auch das OLG Hamburg (AfP 2000, 299 f.) befasst sich nur mit elektronischen Pressespiegeln, nicht mit herkömmlichen.

  • OLG Hamburg, 12.10.2000 - 3 U 119/00
    Bereits in dem vorangegangen Verfügungsverfahren hatte der Senat mit Urteil vom 06. April 2000 (3 U 211/99 eine landgerichtliche Entscheidung vom 07. September 1999 (308 O 258/98) bestätigt, mit dem der Beklagten das auch in diesem Rechtsstreit von der Klägerin verfolgte Verbot auferlegt worden war.

    An diesen Ausführungen des Urteils vom 06. April 2000 in dem vorangegangenen Verfügungsverfahren 3 U 211/99 hält der Senat auch nach nochmaliger Überprüfung der Sach- und Rechtslage fest.

  • VG München, 17.05.2002 - M 16 S 02.1186

    Untersagung einer Betätigung als urheberrechtliche Verwertungsgesellschaft

    An diesem Widerstreit könnte jedoch auch ihre Unterstellung unter die Aufsicht des DPMA nichts ändern, da sie letztlich auf der Auslegung beruht, die § 49 Abs. 1 UrhG bisher in der Rechtsprechung gefunden hat (vgl. namentlich OLG Köln vom 30.12.1999 Az. 6 U 151/99, und OLG Hamburg vom 6.4.2000 Az. 3 U 211/99).
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